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Terminologie

Dieser Artikel definiert eine Auswahl von Begriffen, die im Zusammenhang mit Toleranzen häufig verwendet werden. Die Definitionen wurden der Referenznorm ISO 1803 entnommen.

Basisterminologie

Abb. 1 Bezug zwischen den Grundbegriffen.
Abb. 1 Bezug zwischen den Grundbegriffen.
Maß : In einer vorgegebenen Einheit angegebene Höhenzahl.
Nennmaß : Bei der Planung und in der Praxis verwendetes Maß, im Vergleich zu dem die Abweichungen spezifiziert werden, die idealerweise Null entsprechen.
Istmaß : Durch Messung erlangtes Maß (eventuell nach Korrektur von Deformationen, die mit der thermischen Ausdehnung der Materialien verbunden sein können).
Maximal und minimal zulässiges Grenzmaß : Maximal und minimal zulässiges Istmaß.
Zulässige untere (obere) Abweichung : Differenz zwischen dem zulässigen unteren (oberen) Grenzmaß und dem entsprechenden Nennmaß.
Toleranz : Differenz zwischen dem zulässigen oberen Grenzmaß und dem zulässigen unteren Grenzmaß. Die Toleranz ist also eine absolute Zahl (ohne Vorzeichen). Bitte bedenken Sie, dass im Bauwesen die Toleranz häufig durch die zulässige Abweichung (in ±) ausgedrückt wird, was den Wert der Toleranz mit einschließt.

Die Abbildung 1 erläutert den Bezug zwischen den vorgenannten Grundbegriffen.

Toleranzart

Bautoleranz : Zulässige Abweichung auf den Bauwert der Punkte und Linien oder auf den Abstand dieser Punkte und Linien bis zum Primär- oder Sekundärsystem (diese Abweichungen hängen vom Einsatz von Geräten wie zum Beispiel Lot oder Winkelmesser ab).
Verlegungstoleranz : Zulässige Distanzabweichung einer Komponente in Bezug auf die Umsetzung der Punkte und Linien.
Herstellungstoleranz : Zulässige Abweichung auf die Abmessung einer Komponente infolge ihrer Herstellung.
Ausführungstoleranz : Zulässige Abweichung auf die Distanz zwischen einem Punkt, einer Linie oder einer Oberfläche einer ausgeführten Komponente und den dazugehörigen Referenzpunkten, -linien oder -plänen.

Niveau und Ebenheit

Übertragung des Richtniveaus.
Übertragung des Richtniveaus.
Niveau und Ebenheit sollten nicht verwechselt werden. Die nachfolgenden Definitionen und Abbildung 2 helfen bei der Unterscheidung.

Niveau : Niveaudifferenzen werden gekennzeichnet durch positive oder negative Abweichungen hinsichtlich der Niveaus, die in den Ausschreibungsunterlagen spezifiziert und im Plan definiert sind. Die waagerechte Lage oder die Neigung eines Plans werden entsprechend der Höhenzahl des Niveaus definiert.
Ebenheit : Mängel bei der Ebenheit eines Belags werden durch konvexe oder konkave Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet und sind daher unabhängig vom Niveau und von der Neigung.

Ausgangsniveau oder Richtniveau : Der Bauherr oder Generalunternehmer benennt und markiert das Ausgangsniveau (Richtniveau). Dieses befindet sich an einer Stelle, die keinen Veränderungen unterliegt, und die zu jeder Zeit zugänglich ist.
Markierte Referenzniveaus : Der Bauherr oder Generalunternehmer schreibt, ausgehend vom Richtniveau, die markierten Referenzniveaus fest, die generell 1 m über den Fertigfußboden gezogen werden. Die mit der Übertragung des Richtniveaus verbundenen Toleranzen sind in nebenstehender Tabelle abgebildet.

Da die Niveautoleranz an einem gegebenen Punkt x sich je nach der Distanz erhöht, die dieser Punkt vom nächstgelegenen markierten Referenzniveau entfernt liegt, wird dringend empfohlen, diese Distanz dadurch zu begrenzen, dass ausreichend markierte Niveaus vorgesehen werden. Wenn bestimmte Niveaus sehr strikt eingehalten werden müssen (z.B. bei Übergängen zwischen Bodenbelag und Türschwellen), dann empfiehlt es sich, diese vor Beginn der Arbeiten deutlich zu spezifizieren.

Abb. 2 Unterschied zwischen den Niveau- und Ebenheitstoleranzen.
Abb. 2 Unterschied zwischen den Niveau- und Ebenheitstoleranzen.