Erhellendes zur Glasabnahme
Die moderne Architektur schmückt sich mit den Möglichkeiten von lichtdurchlässigen/transparenten Wandelementen, die eine natürliche Beleuchtung des Gebäudes möglich machen, aber den Nutzer oder Besucher auch über bestimmte Lichtspiele durch das Gebäude ‚leiten‘. Die Maßtoleranzen und die optischen Toleranzen sind von besonderer Bedeutung – sowohl aus funktionellen Gründen, als auch aus ästhetischen Gesichtspunkten.
Dieser Artikel behandelt die wichtigsten belgischen Referenzdokumente, die sich mit den Herstellungs- und Verlegungstoleranzen und den optischen Kriterien von Verglasungen sowie den Abweichungen hinsichtlich dieser Toleranzen beschäftigen.
1. Referenzdokumente
Es ist generell möglich, zwischen Maßtoleranzen und Kriterien zu unterscheiden, die in Bezug zur Optik der Bauwerke stehen. Die Maßtoleranzen behandeln im Wesentlichen die Maßabweichungen, die mit der Herstellung des Bauwerks sowie mit der Verlegung einhergehen. Im Nachfolgenden konzentrieren wir uns ausschließlich auf die optischen Kriterien von Glasprodukten.Die Maßabweichungen bei Doppelverglasungen und die entsprechenden Toleranzen für einfache Glasscheiben finden sich in der TI 214 und den in Tabelle 1 genannten Normen wieder.
| Tabelle 1 Referenzdokumente. | |
| Thema | Referenzdokumente |
| Maßtoleranzen | NBN S 23-002, NBN EN 572-1 bis 9, NBN EN 1279-1, NBN EN 12150-1, NBN EN 1863-1, NBN EN ISO 12543-5 und TI 214 |
| Optische Kriterien | Nota Verband der Glasindustrie (VGI) 03 ‘Abnahmemethoden und Kriterien für die Optik von transparentem Glas für Gebäude‘ |
2. Optische Kriterien

Das Dokument definiert:
- die Überprüfungsbedingungen:
- von innen nach außen (so genannte Überprüfung durch ‚Inaugenscheinnahme’), mit einem Abstand von 2 m, ohne direkte Sonneneinstrahlung und bei natürlichen Lichtverhältnissen
- von außen nach innen (so genannte Überprüfung durch ‚Reflexion’), aus einem Abstand von 5 m
- die Fehlerarten (siehe Tabelle 2):
- punktuelle Mängel wie Flecken, Blasen, Einschlüsse …
- lineare Mängel wie Kratzer und Haarrisse (nicht mit Nagel fühlbar)
- die betroffenen Oberflächen und Maße (siehe Schema oben):
- die Oberfläche S (i.e. die so genannte Tagesoberfläche), die der Glasfläche entspricht, die nicht von der Falz verdeckt ist
- die Anzahl laufender Meter der Verglasung (Umfang des Glasrandbereichs)
- den verdeckten Bereich (1), den Randbereich (2) und den zentralen Bereich (3).
| Tabelle 2 Übersicht der zulässigen Mängel. | ||||
| Durch die Falz verdeckter Bereich | ||||
| Im vom Falz verdeckten Bereich sind sowohl Schuppungen als auch punktuelle und lineare Mängel erlaubt. | ||||
| Randbereich | ||||
| Punktueller Mangel | Linearer Mangel | |||
| S ≤ 1 m² | 1 m² < S ≤ 3 m² | S > 3 m² | Haarrisse | Kratzer |
| Max. 4 Mängel mit Durchmesser ≤ 3 mm | Die Anzahl der Mängel mit Durchmesser ≤ 3 mm muss unter oder gleich zu Anzahl laufender Meter der Verglasung sein | Die Anzahl der Mängel mit Durchmesser ≤ 3 mm muss unter oder gleich zu Anzahl laufender Meter der Verglasung sein und max. 1 Mangel darf zwischen 3 und 5 mm liegen | Zulässig, wenn nicht konzentriert | Kumulierte Gesamtlänge von 90 mm mit einer max. Länge pro Kratzer von 30 mm |
| Zentraler Bereich | ||||
| Punktueller Mangel | Linearer Mangel | |||
| S ≤ 1 m² | 1 m² < S ≤ 3 m² | S > 3 m² | Haarrisse | Kratzer |
| Max. 2 Mängel mit Durchmesser ≤ 2 mm | Max. 3 Mängel mit Durchmesser ≤ 2 mm | Max. 5 Mängel mit Durchmesser ≤ 2 mm und max. 1 Mangel mit Durchmesser ≤ 5 mm | Zulässig, wenn nicht konzentriert | Kumulierte Gesamtlänge von 45 mm mit einer max. Länge pro Kratzer von 15 mm |
| Randbereich und zentraler Bereich | ||||
| Punktueller Mangel unter 1 mm, wenn nicht konzentriert, d.h. max. 4 Mängel in einem Kreis mit Durchmesser von 50 mm | ||||


