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Kombinierte Toleranzen

TC Revêtements durs de mur et de sol
Als Synonym für den technologischen Fortschritt (einfache Ausführung und verbesserte Haftung) haben die Techniken der Verlegung auf dünner Kleberschicht jedoch auch zur Folge, dass den Maßtoleranzen des Untergrunds und den Herstellungsabweichungen der Fliesen eine wesentlich höhere Bedeutung zukommt.

1. Estrich

Der Estrich dient generell als Untergrund für Bodenbeläge. Dabei spielt die Optik des Estrichs keine besondere Rolle. Er muss aber den Anforderungen an Niveau und Ebenheit (sowie den mechanischen Eigenschaften) in der Form entsprechen, dass das Verlegen des endgültigen Bodenbelags problemlos erfolgen kann. Bei Glattestrich, der sichtbar bleiben soll (z.B. Belag für Industrieböden) finden die Anforderungen der TI 204 Anwendung (siehe Artikel zum Thema Rohbau).

1.1. Toleranzen

Die Niveau- und Ebenheitstoleranzen von Estrich, der mit einem Bodenbelag versehen wird, sind in Tabelle 1 und 2 zusammengefasst. Darüber hinaus präzisiert die TI 189:
Tabelle 1 Niveautoleranzen des fertigen Estrichs.
Abstand d zwischen
jedem Punkt
des Estrichs
und dem nächstgelegenen
markierten Niveau
Zulässige Abweichungen
Klasse 1 (streng) Klasse 2 (normal)
d ≤ 3 m ± 6 mm ± 8 mm
3 m < d ≤ 6 m ± 8 mm ± 12 mm
6 m < d ≤ 15 m ± 10 mm ± 14 mm
Tabelle 2 Ebenheits­to­leranzen des Estrichs je nach der Länge des Lineals.
Ebenheitsklasse Ebenheitstoleranzen des Estrichs
je nach der Länge des Lineals
1 m 2 m
Klasse 1 (streng) 2 mm 3 mm
Klasse 2 (normal) 3 mm 4 mm
Klasse 3 (großzügig) 5 mm 6 mm

1.2. Empfehlungen für das Sonderlastenheft

Um nachgelagerte Reklamationen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass das Sonderlastenheft auf folgendes hinweist:

2. Bodenbeläge aus Keramik- oder Natursteinfliesen für den Innenbereich

Da harte Bodenbeläge grundsätzlich praktisch sein müssen, ist es wichtig, während der gesamten Ausführung auf die Ebenheit und die Abweichungen zwischen benachbarten Fliesen zu achten. Um auch den ästhetischen Aspekt sicherzustellen, gelten für bestimmte Bodenbelagsarten zusätzliche Anforderungen.

2.1. Niveau und Ebenheit

Die Niveau- und Ebenheitstoleranzen für Bodenbeläge werden hauptsächlich durch die Verlegetechnik (siehe Tabellen 3 und 4) und durch den Abstand zwischen dem Messpunkt und dem nächstgelegenen markierten Niveau (siehe Tabelle 4, S. 18) bestimmt.

Tabelle 3 Ausführungstoleranz auf die Ebenheit der Bodenfliesen.
Traditionelle Verlegung oder Verlegung auf frischem Estrich Verklebte Verlegung
Klasse 1 (streng) Klasse 2 (normal)
± 2 mm ± 3 mm ± 4 mm

Tabelle 4 Niveautoleranzen für den fertigen Bodenbelag.
Abstand d zwischen jedem Messpunkt und dem nächstgelegenen markierten Niveau [m] Toleranz auf das Niveau [mm]
Verlegung in Mörtel oder frischem Estrich Verklebte Verlegung
Klasse 1 (streng) Klasse 2 (normal)
d ≤ 3 m ± 2 ± 6 ± 8
3 m < d ≤ 6 m ± 4 ± 8 ± 12
6 m < d ≤ 15 m ± 8 ± 10 ± 14

Zudem stehen Niveau und Ebenheit des Belags bei verklebten Fliesen in direkter Verbindung zu Niveau und Ebenheit des Estrichs (siehe § 1). Die Ebenheit des Belags wird darüber hinaus von der Ebenheit der Fliesen (maßtechnische und geometrische Eigenschaften und Toleranzen auf die Ebenheit der Fliesen, siehe Tabelle 5) beeinflusst. Die Ausführungstoleranzen müssen infolgedessen mit den Fliesentoleranzen kombiniert werden.

Tabelle 5 Ebenheitstoleranz bei Natursteinflie­sen [% der Abmessung].
Stärke der Natursteinfliesen (d) (*)
d ≤ 12 mm
(NBN EN 12057)
d > 12 mm
(NBN EN 12058)
Nicht kalibriert Kalibriert
± 0,15% ± 0,1% ± 0,2 % und max. ± 3 mm
(*) Diese Toleranzen gelten nicht für großformatige Fliesen.


Abb. 1 Hohe Ebenheitsabweichung bei Keramikfliesen.
In Bezug auf die Ebenheitstoleranz der Fliesen stellen wir fest, dass jene für Keramikfliesen relativ großzügig gefasst sein kann (siehe TI 237) und noch großzügiger für großformatige Fliesen (in der Größenordnung von 0,5 % der Länge der Fliesendiagonale, siehe Abbildung 1). Wir empfehlen daher, sich immer für großformatige Fliesen zu entscheiden, die strengeren Ebenheitsanforderungen entsprechen (in der Größenordnung von 0,2 % der Länge der Fliesendiagonale).

2.2. Abweichungen zwischen benachbarten Fliesen

Abweichungen zwischen Fliesen werden nicht nur durch die Sorgfalt der Arbeit beeinflusst, sondern auch durch die tatsächlichen Toleranzen bei der Ebenheit und Stärke der Fliesen.

Die Ausführungstoleranz ist abhängig von der Fugenbreite zwischen den Fliesen. Sie liegt bei 1 mm für Fugenbreiten ≤ 6 mm und bei 2 mm für breitere Fugen.

Entsprechend der Ebenheitstoleranzen sind die tatsächlichen Stärketoleranzen der Fliesen manchmal sehr groß (vor allem wenn es sich um dickere Natursteinplatten handelt). Um Abweichungen zwischen benachbarten Fliesen zu reduzieren, empfiehlt es sich, Fliesen auszusuchen, die strengeren Ebenheits- und Stärketoleranzen entsprechen. Für die zulässigen Abweichungen bei der Stärke von Keramikfliesen verweisen wir auf Tabelle 9 der TI 237.


Abb. 2 Im Kreuz ausgelegte Fliesen.
Es wurde außerdem festgestellt, dass die Anordnung die Abweichungen zwischen den Fliesen beeinflussen kann. So bilden Anordnungen mit im Kreuz ausgelegten Fliesen generell eine Ursache für größere Abweichungen (vor allem wenn die Platten gewellt sind, siehe Abbildung 2).

Die Kombination von Ausführungstoleranz und Herstellungstoleranzen ergibt nach dem artikel 'Kombination der verschiedenen Toleranzen' dargestellten Prinzip einen statistischen Wert für die zulässige Abweichung zwischen benachbarten Fliesen. Diese Argumentation erlaubt es jedoch nicht, größere Abweichungen einzuklammern. Dieses Prinzip bezieht sich nämlich auf die charakteristischen Werte für Toleranzen bei Fliesen, während die tatsächlichen Abweichungen bei einigen Fliesen größer sein können.

2.3. Fugenbreite

Abb. 3 Verschiebung der Fliesen.
Die nominale Breite der Fugen darf nie unter dem Zweifachen der Maßtoleranz der Fliesen liegen. Wenn die Maßtoleranz der Fliesen beispielsweise ± 2 mm beträgt, dann darf für die Fugenbreite kein Wert unter 4 mm vorgesehen werden, da ansonsten das Risiko für Verschiebungen der Fliesen (siehe Abbildung 3) wächst.

Zur Bestimmung der Toleranz auf die Fugenbreite muss man nicht nur die Ausführungstoleranz (siehe Tabelle 7), sondern auch die in situ gemessenen tatsächlichen Abweichungen bezüglich der Fliesenabmessungen berücksichtigen (siehe Tabelle 6 für Fliesen aus Naturstein und TI 237 für Keramikfliesen).

Tabelle 6 Maßtoleranzen bei Natursteinfliesen.
Stärke der Natursteinfliesen (d)
d ≤ 12 mm
(NBN EN 12057)
d > 12 mm (NBN EN 12058)
Nicht kalibriert Kalibriert Dimension < 600 mm Dimension ≥ 600 mm
d ≤ 50 mm d > 50 mm d ≤ 50 mm d > 50 mm
± 1 mm ± 0,5 mm ± 1 mm ± 2 mm ± 1,5 mm ± 3 mm

Tabelle 7 Ausführungstoleranz auf die Breite der Fugen.
Natursteinfliesen Keramikfliesen
Typ Marmor (¹) Typ Standard (²)
± 0,25 mm ± 0,50 mm ± 1 mm
(¹) Speziell für eine Baustelle hergestellte Fliesen.
(²) Fliesen aus Massenproduktion.

2.4. Ausrichtung der Fugen

Die Ausrichtung der Fugen zwischen den Fliesen hängt ab von der Ausführungstoleranz (1 mm für Natursteinfliesen und 2 mm für Keramikfliesen) und der realen Toleranz auf die Abweichungen in Maß und Form der Fliesen (strikteste Toleranz auf die Abmessungen der Fliesen und Toleranz auf die Geradlinigkeit und/oder Winkelhaltigkeit der Ränder). Eine Fliese darf auf keinen Fall die Fuge zer­stückeln, wenn die nominale Breite der Fuge an die Herstellungs- und Ausführungstoleranzen angepasst wurde (siehe Abbildung 3).

In Bezug auf Natursteinfliesen (Stärke ≤ 12 mm) enthält die Norm NBN EN 12057 nur eine Toleranz für die Winkelhaltigkeit der Fliesen (0,15 % der Herstellungsabmessungen für nicht kalibrierte Fliesen und 0,10 % für kalibrierte Fliesen). Tabelle 9 der TI 237 gibt einen Überblick über die Toleranzen für die Winkelhaltigkeit und Geradlinigkeit der Ränder bei Keramikfliesen gemäß der Norm NBN EN 14411.

2.5. Optik der Fliesen

Aufgrund des natürlichen Charakters von Steinplatten sind optische Unterschiede unvermeidbar. Um lange Diskussionen nach Abschluss der Arbeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich auf ein 'vertragliches' Muster zu einigen (siehe Norm NBN EN 771-6). Dazu wählt man drei Muster aus, von denen eines die gemittelte Optik und die beiden anderen die zulässigen Extreme deutlich macht (im Hinblick auf Farbtonvariationen, Adern, Flecken, …). Bei der Abnahme reicht es dann aus zu überprüfen, ob die Optik der Platten innerhalb der Bandbreite liegt, die die vertraglichen Muster festlegen.

Bei Keramikfliesen mit einheitlichem Farbton können eventuell Farbmessungen durchgeführt werden, um die Farbtonvariationen zu quantifizieren (siehe Infomerkblatt Nr. 25). Diese Variationen dürfen einen vorab vereinbarten Toleranzwert bzw. bei fehlendem Referenzwert einen ∆Ecmc-Wert von 0,75 nicht überschreiten. Derartige Farbtonvariationen sind mit bloßem Auge kaum zu erkennen. Allerdings können leichte Variationen nicht ausgeschlossen werden, wenn die Fliesen aus verschiedenen Chargen stammen.

Die Kontrolle der Optik der verlegten Fliesen muss immer aus Mannshöhe (mindestens 1,5 m), mit bloßem Auge und bei natürlicher Beleuchtung (kein Gegenlicht oder schräg einfallendes Licht) erfolgen.

2.6. Empfehlungen für das Sonderlastenheft

3. Böden auf Harzbasis

Das Verlegen von Böden auf Harzbasis muss auf einem ausreichend bindenden Untergrund ausgeführt werden. Die Haftung bei direkter Zugauswirkung auf den Untergrund muss über 1,5 N/mm² bei steifen Systemen, über 1 N/mm² für rissüberbrückende Harzbeläge und über 0,6 N/mm² bei Steinteppichen liegen. Betonplatten entsprechen generell diesen Bedingungen und sind infolgedessen ein perfekter Untergrund. Aufgrund ihrer geringen Stärke sind die Toleranzen bei Bodenbelägen auf Harzbasis (Niveau, Ebenheit) häufig direkt von den Eigenschaften des Untergrunds abhängig. Im Folgenden gehen wir von einem Betonuntergrund aus.

3.1. Niveau und Ebenheit

Die Niveau- und Ebenheitstoleranz bei harzbasierten Bodenbelägen entspricht der Niveau- und Ebenheitstoleranz von Industrieböden auf Zementbasis (siehe Artikel zum Thema Rohbau).

3.2. Farbe

Bezüglich der Farbauswahl bei harzbasierten Böden orientiert man sich am RAL-Farbsystem. Mit Hilfe eines Kolorimeters kann den Unterschied zwischen der Belagfarbe und der gewünschten RAL-Farbe berechnet werden (siehe auch TI 216).

3.3. Empfehlungen für das Sonderlastenheft

Es wird empfohlen, die gewünschte RAL-Farbe sowie die für den Untergrund vorgesehene Ebenheitsklasse im Sonderlastenheft deutlich zu beschreiben.

4. Doppelböden

4.1. Niveau

Die Niveautoleranzen bei Doppelböden sind in Tabelle 8 im Vergleich zum nächstgelegenen markierten Niveau wiedergegeben.

Tabelle 8 Niveautoleranzen bei Doppelböden.
Abstand (d) im Vergleich zum nächstgelegenen markierten Niveau Toleranz auf das Niveau [mm]
d ≤ 3 m ± 8
3 m < d ≤ 6 m ± 12
6 m < d ≤ 15 m ± 16
15 m < d ≤ 30 m ± 18
d > 30 m ± 20

4.2. Ebenheit

Die Toleranz auf die Ebenheit bei Doppelböden setzt sich aus der Ausführungstoleranz und den tatsächlichen Abweichungen bei der Ebenheit der Paneele zusammen.

Bei nassen Hohlböden entspricht die Ausführungstoleranz der Ebenheitstoleranz des Estrichs (3 Klassen, siehe Tabelle 9). Bei umsetzbaren Böden und trockenen Hohlböden verwendet man entweder die normalen oder strengen Toleranzen (Klasse 1 und 2 aus Tabelle 9).

Tabelle 9 Ebenheitstoleranzen bei Doppelböden.
Ebenheitsklasse Ebenheits­toleranz
[mm/2 m]
Klasse 1 (streng) ± 3
Klasse 2 (normal) ± 4
Klasse 3 (großzügig) ± 6

In Bezug auf die Ebenheitsabweichung der Paneele bestimmt die Norm NBN EN 12825, dass eine vertikale Verbiegung nicht über ± 0,3 mm betragen darf, bzw. entsprechend ± 0,6 mm für Paneele der Klassen 1 und 2.

4.3. Abweichungen zwischen benachbarten Paneelen

Wie bei Fliesen, so hängen auch hier die Abweichungen einerseits von der Ausführungstoleranz und andererseits von der tatsächlichen Ebenheits- und Stärketoleranz der Paneele ab (siehe artikel 'Kombination der verschiedenen Toleranzen'). Die Ausführungstoleranz liegt bei 1 mm. Gemäß der Norm NBN EN 12825 kann die maximale Abweichung bei der Stärke der Paneele bei ± 0,3 mm liegen, bzw. entsprechend bei ± 0,5 mm für Paneele der Klassen 1 und 2.

4.4. Empfehlungen für das Sonderlastenheft

Es empfiehlt sich, im Sonderlastenheft die gewünschte Ebenheitsklasse zu spezifizieren und sich für die Paneele zu entscheiden, deren Maßabweichungen gering sind (Klasse 1).

5. Wandbeläge aus Keramik- und Natursteinfliesen

In der gleichen Art wie Bodenbeläge aus Fliesen, spielen auch bei Wandbelägen aus Keramik- oder Natursteinfliesen die Maßtoleranzen und die Optik eine große Rolle, da sie der dekorierende Abschluss für die zu verkleidende Wand sind. Die Qualität der fertigen Arbeit hängt von den Ebenheitstoleranzen des Untergrunds, den Maßtoleranzen der Fliesen selbst und der bei der Ausführung angewandten Sorgfalt ab.

5.1. Toleranzen

Die zulässigen Toleranzen für Wandbeläge aus Keramik- und Natursteinfliesen werden in Tabelle 10 zusammengefasst.

Sie werden in drei Klassen unterteilt: Fehlen im Sonderlastenheft entsprechende Angaben, dann findet Klasse R1.2 Anwendung und werden ausschließlich die Toleranzen mit Bedeutungsgrad 'a' kontrolliert (siehe Tabelle 10). Klasse R1.1 kann nur dann eingehalten werden, wenn die Toleranzen des Untergrunds angepasst wurden.

Tabelle 10 Zulässige Toleranzen auf Wandbeläge aus Keramik- und Natursteinfliesen.
Toleranzen Klasse R1.1 Klasse R1.2 Klasse R2 Bedeutungsgrad (1)
Ebenheit (2) :
  • unter einem Lineal von 2 m
  • unter einem Lineal von 0,2 m


3 mm
1,5 mm


5 mm
2 mm


8 mm
– (1)


a
a (7) – b
Vertikale Lage (2) 1/12 3√h(cm) (3) 1/8 3√h(cm) (3) b
Horizontale Lage (2) :
  • d ≤ 3 m (4)
  • 3 m < d ≤ 6 m
  • 6 m < d ≤ 15 m


8 mm
12 mm
16 mm


8 mm
12 mm
16 mm
– (1) b
Geradlinigkeit der Kanten und Ausrichtung der Fugen   2 mm/2 m 2 mm/2 m a
Fugenbreite (6) Naturstein 0,5 mm
(2 mm ≤ Fuge ≤ 6 mm)
0,5 mm
(2 mm ≤ Fuge ≤ 6 mm)
– (1) b
Sonstige
(z.B. Keramik)
0,5 mm
(2 mm ≤ Fuge ≤ 6 mm)
1 mm
(2 mm ≤ Fuge ≤ 6 mm)
Abweichungen zwischen den Fliesen 1 mm
(2 mm ≤ Fuge ≤ 6 mm)
1,5 mm
(2 mm ≤ Fuge ≤ 6 mm)
– (1) b
(1) Die strengen Eigenschaften des Bedeutungsgrads ‘b’ werden nicht herangezogen, wenn sie nicht in den Vertragsdokumenten genannt werden. Sie finden darüber hinaus keine Anwendung auf die Toleranzklasse R2 (funktionelle Ausführung).
(2) Für eine Fliesenverlegung auf dünnen Lagen (Klebemörtel oder Kleber) entsprechen die Ebenheitstoleranz, die Toleranz auf die Geradlinigkeit und die Toleranz auf die vertikale Lage (z.B. Winkel, Kante) denen des Untergrunds. Gegebenenfalls kann ein doppeltes Verkleben oder die Verwendung einer dicken Klebemörtelschicht dazu führen, dass für bestimmte Fälle kleinere Korrekturen vorgenommen werden können.
(3) 'h' ist die Höhe der gefliesten Oberfläche in cm.
(4) 'd' ist der Abstand zwischen zwei Punkten auf einer Linie.
(5) Falls die Fliesen nicht die gesamte Höhe oder Breite einer Wand bedecken, so kann sich die Toleranz auf die Geradlinigkeit der Linien speziell auf die Verlegung der Fliesen beziehen und unabhängig sein vom Untergrund. In diesem Fall erleichtert der Einsatz eines durchgehenden ad hoc-Kantenprofils die Einhaltung der sehr strengen Toleranzen.
(6) Je nachdem, ob die Ränder der Fliesen abgerundet oder gerade sind, sind strenge Toleranzen auf die Fugenbreite möglicherweise mehr oder weniger schwer einzuhalten. Variationen in der Fugenbreite sind jedoch weniger sichtbar, wenn die Farbe der Fugen der der Fliesen entspricht.
(7) Für die Toleranzklasse R1.1 muss der Bedeutungsgrad ‘a’ für die Ebenheit des Belags unter einem Lineal von 0,2 m angenommen werden.

Zur Berechnung der Gesamttoleranz empfiehlt es sich, diesen Werten die tatsächlichen Herstellungstoleranzen der verlegten Fliesen hinzuzufügen (siehe NBN EN 12057 für Naturstein- und NBN EN 14411 für Keramikfliesen). Wir weisen darauf hin, dass die nach der europäischen Norm NBN EN 14411 zulässigen Maßtoleranzen keine Ausführung möglich machen, die den in unserem Land geltenden ästhetischen Anforderungen Rechnung tragt. Es ist daher ratsam, sich für Fliesen zu entscheiden, die die strengen Maßtoleranzen der Norm einhalten (Ebenheitstoleranz in der Größenordnung von 0,2 % der kontrollierten Abmessung oder geringer bei großformatigen Fliesen). Bestimmte Anordnungen (z.B. im Verbund mit wechselnden Fugen) erschweren oder verhindern eine gute Ausführung bei Fliesen mit großzügigen Ebenheitstoleranzen.

Die TI 227 führt aus, dass bei Verkleidungen die Auswahl der Toleranzklasse im Hinblick auf die Niveauanforderungen des Bauherrn und die Umgebungsbedingungen (z.B. schräg einfallendes Licht) bestimmt werden muss. Sie zeigt ebenfalls an, dass darauf zu achten ist, dass die Abnahme und Kontrolle der verlegten Fliesen stets bei natürlichem Licht, mit bloßem Auge und einem Mindestabstand von 1,5 m erfolgen muss und nie bei schräg einfallendem Licht oder Gegenlicht stattfinden darf. Die Toleranzen dürfen nur mit Messgeräten gemessen werden, die dazu geeignet sind ein Ergebnis zu liefern, anhand dessen bestimmt werden kann, in welchem Maße die fertigen Arbeiten den beschriebenen Anforderungen entsprechen bzw. nicht entsprechen.

Der Planer oder Auftraggeber muss bei der Abnahme des Untergrunds überprüfen, ob die diesbezüglichen Ausführungstoleranzen eingehalten wurden. Der Fliesenleger selbst überprüft ob der Untergrund seinen Erwartungen entspricht und ob dieser es möglich macht, die Arbeiten konform zum gewünschten Anforderungsniveau auszuführen.

5.2. Empfehlungen für das Sonderlastenheft

Um nachgelagerte Diskussionen zu vermeiden, ist es wichtig, dass das Sonderlastenheft auf folgende Punkte hinweist:
Referenzdokumente