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Der Untergrund ist entscheidend

CT peinture, revêtements souples pour mur et sol
Aufgrund ihrer geringen Stärke können weder weiche Wand- und Bodenbeläge noch Malerarbeiten wesentlich zum Ausgleich von Unregelmäßigkeiten im Untergrund beitragen. Die Toleranzen auf die fertige Arbeit sind demzufolge eng mit den Toleranzen des Untergrunds verbunden.

1. Weiche Wand- und Bodenbeläge

Bei weichen Bodenbelägen wird die Optik hauptsächlich von der Ebenheit, dem Verbund, der Rauheit, dem möglichen Auftreten von Rissen und der Porosität des Untergrunds bestimmt (siehe Abbildung 1).

Abb. 1 Weicher Bodenbelag, durch den der Untergrund noch sichtbar ist.

Im Falle weicher Wandverkleidungen beeinflussen vor allem die horizontale Lage von Boden und/oder Decke die Optik des Belags und/oder die vorbereitenden Arbeiten. Die vertikale Lage und die Rechtwinkligkeit der Mauern sind in diesem Zusammenhang ebenfalls von maßgeblicher Bedeutung.

1.1. Toleranzen

Da weiche Wand- und Bodenbeläge keine Maßabweichungen ausgleichen können, müssen für diese Elemente die gleichen Toleranzen wie für den Untergrund angewendet werden (siehe Artikel zum Thema Estrich, und zu Putzarbeiten).

Die Kontrolle der Optik dieser Beläge darf nie bei Gegenlicht oder schräg einfallendem Licht erfolgen. Die Abnahme muss bei Tageslicht, mit bloßem Auge und rechtwinklig zu der zu kontrollierenden Fläche aus einem Abstand von mindestens 1,5 m für Bodenbeläge und 2 m für Wandbeläge erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sogar die strengsten Ebenheitstoleranzen für einige Arten von Belägen (z.B. ultra-brillanter Lack) und/oder unter bestimmten Bedingungen (z.B. indirekte Beleuchtung) noch zu großzügig sein können. Selbst wenn man vor der Verlegung eines trittfesten Bodenbelags eine Ausgleichsschicht aufträgt, um Mängel in der Oberfläche des Untergrunds auszugleichen, kann es immer noch dazu kommen, dass auch noch kleinste Unebenheiten sichtbar bleiben (z.B. bei Licht, das durch große Glasflächen schräg einfällt).

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Umsetzung der Tapetenbahnen (oder der Fliesen) vor der Verlegung des weichen Wand- oder Bodenbelags zu vereinbaren. Hier sollte der Schwerpunkt der Argumentation einerseits auf dem ökonomischen (höherer Abfallanteil), andererseits auf dem ästhetischen Aspekt liegen.

Bei Wandbelägen mit Motiven muss u.a. dar­auf geachtet werden, dass diese Motive über die Bahnen hinweg perfekt zueinander passen, um so den gewünschten dekorativen Effekt zu erzielen (siehe Abbildung 2).

Abb. 2 Bei manchen Motiven ist es schwierig, die Bahnen miteinander abzustimmen.

1.2. Empfehlungen für das Sonderlastenheft

Bei der Auswahl des Belags ist es ratsam, die Nutzungsbedingungen und die Erwartungen in Sachen endgültiger Optik des Bauwerks zu berücksichtigen. Einige Mängel in der Oberfläche sind beispielsweise weniger sichtbar (vor allem bei schräg einfallendem Licht), wenn man sich für einen matten Belag mit Motiven und/oder Struktur entscheidet.

Die Auswahl eines weichen Bodenbelags muss darüber hinaus im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung erfolgen. Man sollte sich dementsprechend für einen Belag entscheiden, der der Nutzung trotzen kann bzw. für einen Belag mit Motiv, der die Folgen der Nutzung besser kaschiert.

Um mögliche spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man schließlich im Vorhinein die Verlegung der Tapetenbahnen (oder Fliesen) vereinbaren.

2. Malerarbeiten

Wie jeder Art der Endbearbeitung, so muss man auch Malerarbeiten ganz besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. Denn die Zufriedenheit des Kunden bezieht sich nicht nur auf die Funktionalität und Haltbarkeit der Malerarbeiten, sondern auch – und vor allem – auf den ästhetischen Aspekt.

Obwohl es nicht immer möglich ist, alle Unregelmäßigkeiten zu überdecken (z.B. Abweichungen in der Brillanz oder Orangenhauteffekt), so muss doch sichergestellt werden, dass der Gesamteindruck der Malerarbeiten zufriedenstellend ist.

Hier daher einige Regeln und Prinzipien, die generell für die Kontrolle von Malerarbeiten angewendet werden.

2.1. Maßtoleranzen des Untergrunds

Abb. 3 Eine unzureichende Vorbereitung kann bei Anstrichen zu einer uneinheitlichen Optik führen.
Aufgrund ihrer geringen Stärke können Malerarbeiten keine Maßtoleranzen des Untergrunds ausgleichen. Diese hängen demzufolge maßgeblich von den Toleranzen des Untergrunds ab.

Die Vorbereitung des Untergrunds ist eine entscheidende Phase der Arbeiten, wenn man die Qualität und Einheitlichkeit der Optik der Malerarbeiten garantieren möchte (siehe Abbildung 3). Das Ausmaß der vorbereitenden Arbeiten (Säubern, Grundieren, Schmirgeln, Vorstreichen, …) hängt nicht nur vom Untergrund, sondern auch von der Art der Malerarbeiten und dem gewünschten Ausführungsgrad ab (siehe TI 159 für allgemeine Malerarbeiten und TI 233 für Malerarbeiten auf Platten).

2.2. Kontrolle der Optik

Die Endbearbeitung darf nur mit bloßem Auge, bei normalen Lichtverhältnissen und aus einem Abstand von mindestens 2 m für den Innenbereich und 3 m für den Außenbereich kontrolliert werden (*).

Qualicoat-Vorgaben für die Kontrolle von Anstrichen, Lacken und Pulverbeschichtungen auf Aluminium.
Kontrollmethode Kriterium
Mit einem Abstand von 3 m, im Winkel von 60° Es dürfen keine Unregelmäßigkeiten, wie massive Rauheit, Farbnasen, Bläselungen, Einschlüsse, Krater, matte Bereiche, kleine Löcher und Kratzer, sichtbar sein.
Mit einem Abstand von mindestens 3 m (innen) oder 5 m (außen) Die Lackschicht, der Farbton und die Brillanz sind einheitlich. Die Deckung muss ausreichend sein.

Die Tabelle oben gibt einen Überblick über die Qualicoat-Vorgaben in Bezug auf die Kontrolle von Malerarbeiten auf einem Untergrund aus Aluminium, die in einer Werkstatt durchgeführt wurden.

2.3. Farbtonvariationen

Gemäß der Norm NBN EN ISO 3668 muss die Kontrolle der Farbtonvariationen immer bei natürlichem, gestreutem Licht erfolgen: Direkte Sonneneinstrahlung ist demzufolge ausgeschlossen und der zu kontrollierende Bereich muss einheitlich beleuchtet sein.

Wird mit bloßem Auge keine maßgebliche Farbtonvariation festgestellt, dann gilt die Ausführung als akzeptiert. Im entgegengesetzten Fall ist es möglich, die Farbtonvariationen objektiv mit Hilfe eines Kolorimeters zu bewerten.

Das Hauptproblem bei dieser Methode ist, dass es keine Kriterien gibt, anhand derer man den gemessenen DE-Wert beurteilen kann. Die Normen NBN EN 12206–1 und NBN EN 13438 führen nur aus, dass sich die Farbe des Belags innerhalb der Grenzen der vereinbarten Farben bewegen muss (siehe EN ISO 3668 und ISO 7724–3).

Wenn möglich, empfiehlt es sich daher, sich für die Kontrolle des DE-Werts auf die Qualicoat-Vorgaben zu beziehen, die die zulässigen Farbtonvariationen in Bezug zur gewählten RAL-Farbe und zum Alter des Belags angeben (durch Multiplikation des DE-Werts mit einem Faktor 0,65 nach einem Jahr und 0,75 nach 2 Jahren).

Schließlich ist es ratsam, bei der Kontrolle des Anstrichfarbtons bei örtlich durchgeführten Renovierungsmaßnahmen eine größere Toleranz einzukalkulieren, um damit den – meist unvermeidlichen – Farbtonvariationen zwischen dem renovierten und nicht renovierten Bereich Rechnung zu tragen.

2.4. Empfehlungen für das Sonderlastenheft

Um nachgelagerte Diskussionen zu vermeiden, sollten im Vorfeld realistische Anforderungen, sowohl für den Fertigstellungsgrad des Untergrunds als auch für die Durchführung der Malerarbeiten, festgelegt werden.

Wenig aussagekräftige Begriffe wie 'fertig für den Anstrich' sind in diesem Zusammenhang nicht ratsam. Solche Aussagen bieten faktisch keine Information über den gewünschten Fertigstellungsgrad, da nahezu jede ausreichend verbundene, trockene Oberfläche, deren Maßtoleranzen in den empfohlenen Grenzen liegen, 'fertig für den Anstrich' ist.

Referenzdokumente
(*) Obwohl in einigen Normenvorlagen abweichende Kontrollverfahren und -abstände für den Untergrund zu finden sind, beträgt der Mindestabstand immer 2 m.